Leistungen unseres Pflegedienstes
Unser Leitmotiv – „Wir möchten mit dem Gefühl nach Hause gehen, gute Arbeit getan zu haben“ – ist uns Ansporn und Verpflichtung zugleich, unseren Kunden eine überzeugende und fachkompetente Pflege zukommen zu lassen.
Beratung
Wenn Menschen unerwartet mit der Lebenssituation Hilfe- und Pflegebedürftigkeit konfrontiert werden, ergibt sich oft Klärungsbedarf:
- Geht das überhaupt zu Hause?
- Wie kann ich die Pflege organisieren?
- Welche finanziellen Mittel stehen zur Verfügung?
- Werden Pflegehilfsmittel benötigt und wie erhalte ich sie?
- Wie komme ich zu einem Pflegegrad?
Diese und ähnliche Fragen zu Ihrer oder der Versorgung eines Angehörigen beantworten wir Ihnen gern jederzeit und unverbindlich!
Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten, werden von ihren Angehörigen oder anderen Personen zu Hause gepflegt. Die Sicherstellung der Pflege zu Hause soll nach dem Pflegeversicherungsgesetz von einem ambulanten Pflegedienst begutachtet werden. Die beratende Pflegefachkraft hilft Ihnen:
- einzuschätzen, ob der Pflegegrad noch stimmt,
- mit der Beratung über die Pflegehilfsmittel, die Ihnen die Pflege erleichtern
- bei Bedarf, zusätzliche Hilfen in Anspruch zu nehmen
Sie erhalten eine Bescheinigung, die das Ergebnis der Pflegeberatung enthält. Das Original der Bescheinigung leiten wir an die Pflegekasse weiter.
Sollten Sie die Beratung oder den Bericht ablehnen, kann Ihnen die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder entziehen.
Wir führen solche Qualitätssicherungsbesuche für eingestufte Pflegebedürftige in den vorgeschriebenen Zeitabständen (Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich) im häuslichen Bereich gerne durch. Sie rufen uns einfach an und vereinbaren einen Termin mit uns.
Krankheitsbedingte Versorgung (SGB V)
Wenn aufgrund einer akuten, länger anhaltenden oder dauerhaften Erkrankung ärztlich verordnete Maßnahmen nicht selbständig durchgeführt werden können, kann Ihr Arzt zur Unterstützung der ärztlichen Therapie häusliche Krankenpflege verordnen (Behandlungspflege SGB V). Leistungen, die im Bereich der Behandlungspflege erbracht werden können, sind:
- Injektionen (Insulin, Heparin, Schmerztherapie)
- Vitalzeichenkontrolle (Blutdruck, Puls, Temperatur, Atmung)
- Blutzuckerkontrolle
- Überwachung und Gabe von Medikamenten
- Herrichten von Medikamenten in einer Wochendosierbox
- Augentropfengabe
- Medizinische Einreibungen
- Wundversorgung und Verbände
- Kompressionsverbände
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- regelmäßige Rücksprache mit dem Hausarzt
Die Kosten der ärztlich verordneten Leistungen werden direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.
Bei Pflegebedürftigkeit (SGB XI)
Die jeweiligen Aufgaben der Pflege ergeben sich aus dem Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen.
Bei der pflegerischen Versorgung unterstützen wir die Betroffenen bei folgenden Pflegeleistungen:
- Waschen, duschen, baden
- Inkontinenzversorgung
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Mobilisierung und Lagerung
- Gezielte vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von sekundär Erkrankungen, die zu der Grunderkrankung, die der Pflegenbedürftige mit sich bringt, entstehen können.
- Mahlzeiten zubereiten und anreichen
Hilfen bei der Haushaltsführung
Die Hauswirtschaftliche Versorgung ist ein Teil der häuslichen Pflege. Sie umfasst regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen des täglichen Lebens im Bereich der Haushaltsführung. Zu diesen Leistungen gehören zum Beispiel:
- Einkäufe
- Reinigen des Lebensbereiches
- Wäsche waschen
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 – 5) erhalten zusätzlich zu den herkömmlichen Leistungen einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich.
Diese unter § 45b SGB XI geregelten Leistungen können
- die Hilfe bei der Wohnungsreinigung
- der notwendigen Wocheneinkauf oder auch
- Sicherheitsbesuche „nur mal schauen, ob alles in Ordnung ist,wenn Angehörige abwesend sind sein.
Serviceleistungen ohne Aufpreis
- Hilfe und Unterstützung bei der Pflegeeinstufung
- Organisation von Verordnungen und Rezepten
- Organisation der erforderlichen Medikamente